Opel Combo-E Life

Der neue Combo-e Life bietet dir von allem nur das Beste. Raum und Kom­fort für bis zu sieben Per­sonen. Hilf­reiche und inno­va­tive Fahrer-Assis­tenz­sys­teme. Und jetzt auch einen hoch­mo­dernen, emis­si­ons­freien Elektroantrieb.

Lade­raum

Ob Familie, Freunde oder Gepäck mit­nehmen – im Combo-e Life ist Platz für jedes Vor­haben. Der von 597 Litern3 auf 2.126 Liter4 erwei­ter­bare Lade­raum bietet ein­ma­lige Flexibilität.

In nur 30 Minuten zu 80% aufladen

Schnell und ein­fach: Lade die Bat­terie deines Combo-e Life in circa 30 Minuten bis zu 80% auf.5        Und mit den viel­sei­tigen Lade­mög­lich­keiten bist du jeder­zeit fle­xibel unter­wegs – auf Tages­touren wie bei län­geren Fahrten.

Bringt Sie weiter leben

Die fort­schritt­liche Bat­terie des neuen Combo-e Life bringt dich mit einer beein­dru­ckenden Reich­weite von bis zu 280 kmimmer dorthin, wo hin du möch­test. Tech­no­lo­gien zur Ener­gie­rück­ge­win­nung wie z.B. das rege­ne­ra­tive Brems­system sorgen dafür, dass du auch die Extrameile fahren kannst.

Ver­brauchs- & Emissionswerte*:

Strom­ver­brauch (kom­bi­niert): 20,0-19,3 kWh/100 km; elek­tri­sche Reich­weite (kom­bi­niert): bis zu 280 km; CO₂-Emis­sion kom­bi­niert: 0 g/km; CO₂-Effi­zi­enz­klasse: A+++

Die Werte wurden nach dem rea­li­täts­nä­heren Prüf­ver­fahren WLTP (World­wide har­mo­nized Light vehicles Test Pro­ce­dure) ermit­telt, das das Prüf­ver­fahren unter Bezug­nahme auf den NEFZ (Neuer Euro­päi­scher Fahr­zy­klus) ersetzt.

Ver­brauch und Reich­weite eines Fahr­zeugs hängen nicht nur von der effi­zi­enten Ener­gie­aus­nut­zung durch das Fahr­zeug ab, son­dern werden auch vom Fahr­ver­halten und anderen nicht­tech­ni­schen Fak­toren beeinflusst.

Wei­tere Infor­ma­tionen zum offi­zi­ellen Kraft­stoff­ver­brauch und zu den offi­zi­ellen spe­zi­fi­schen CO₂-Emis­sionen neuer Per­so­nen­kraft­wagen können dem „Leit­faden über den Kraft­stoff­ver­brauch, die CO₂-Emis­sionen und den Strom­ver­brauch neuer Per­so­nen­kraft­wagen“ ent­nommen werden, die kos­tenlos über www.dat.de erhält­lich sind.

Der Her­stel­ler­an­teil am Umwelt­bonus ist bereits in der Kal­ku­la­tion berück­sich­tigt. Die Lea­sing­son­der­zah­lung ist in voller Höhe vom Lea­sing­nehmer zu ent­richten. Der Lea­sing­nehmer kann aber staat­liche För­de­rung in Form des Umwelt­bonus bean­tragen. Die staat­liche För­de­rung bemisst sich gegen­wärtig in Abhän­gig­keit des Net­to­lis­ten­preises (Schwelle: 40.000 EUR) auf 6.000 EUR (unter/bis Schwelle) für Bat­te­rie­elek­tro­fahr­zeuge, die auf Antrag bei Erfül­lung der För­der­vor­aus­set­zungen gewährt werden kann. Wei­tere Infor­ma­tionen zum Umweltbonus/Innovationsbonus und zur Antrag­stel­lung ent­nehmen Sie bitte unter anderem der Inter­net­seite des Bun­des­amtes für Wirt­schaft und Außen­kon­trolle unter www.bafa.de zum Thema Elektro­mobilität. Ein Rechts­an­spruch auf den Umwelt­bonus besteht nicht. Der Umwelt­bonus endet mit Erschöp­fung der bereit­ge­stellten För­der­mittel, spä­tes­tens am 31.12.2025. Der erhöhte Anteil des BAFA-Umwelt­bonus endet spä­tes­tens am 31.12.2022.

2) Wei­tere Infor­ma­tionen zu „Free2move Lease“ erhalten Sie unter: www.free2move-lease.de

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