AUTOHAUS DECKERT X Leapmotor Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die
Autohaus Deckert GmbH
Entenmühlstraße 70
66424 Homburg
nachfolgend „Veranstalter“ genannt.
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu sozialen Netzwerken oder sonstigen Dritten, sofern diese nicht ausdrücklich als Mitveranstalter genannt werden.

2. Teilnahmezeitraum und Teilnahmeort

Das Gewinnspiel findet ausschließlich vor Ort an folgenden Veranstaltungstagen und Veranstaltungsorten statt:

  • 29. und 30. August 2026
    Sportcampus Saar
    Hermann-Neuberger-Straße 4
    66123 Saarbrücken
  • 1. September 2026
    Joachim-Deckarm-Halle
    Halbergstraße 84
    66121 Saarbrücken
 

Die Teilnahme ist jeweils nur während der Durchführung des Gewinnspiels am jeweiligen Veranstaltungsort möglich.

Eine Teilnahme außerhalb der genannten Veranstaltungstage und Veranstaltungsorte, insbesondere online, per E-Mail, telefonisch oder postalisch, ist ausgeschlossen.

Alle an den genannten Veranstaltungstagen und -orten gültig abgegebenen Gewinnspielkarten werden gemeinsam ausgewertet. Über den gesamten Gewinnspielzeitraum wird ein gemeinsamer Gewinner ermittelt.

Pro Person ist über den gesamten Gewinnspielzeitraum nur eine Teilnahme zulässig.

3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Autohaus Deckert GmbH sowie deren Angehörige.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, bei Manipulationsversuchen oder bei falschen Angaben von der Teilnahme auszuschließen.

4. Teilnahme am Gewinnspiel
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich vor Ort.
Aufgabe des Gewinnspiels ist es, die Anzahl der Tischtennisbälle in einem Leapmotor T03 zu schätzen.
Zur Teilnahme muss die bereitgestellte Gewinnspielkarte vollständig und leserlich ausgefüllt und am Veranstaltungsort auf dem dafür vorgesehenen Weg abgegeben werden.
Auf der Gewinnspielkarte sind insbesondere folgende Angaben erforderlich:
• Schätzung der Anzahl der Tischtennisbälle
• Vor- und Nachname
• E-Mail-Adresse
• Telefonnummer
Die Angabe der Kontaktdaten ist erforderlich, damit der Gewinner ermittelt und benachrichtigt werden kann.
Pro Person ist eine Teilnahme am Gewinnspiel zulässig. Mehrfachteilnahmen werden bei der Gewinnerermittlung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Kauf einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig.

5. Gewinnerermittlung
Gewinner ist die teilnahmeberechtigte Person, deren Schätzung der tatsächlichen Anzahl der im Leapmotor T03 befindlichen Tischtennisbälle am nächsten kommt.
Wird die tatsächliche Anzahl von einer teilnahmeberechtigten Person exakt geschätzt, gewinnt diese Person.
Haben mehrere Teilnehmer die tatsächliche Anzahl exakt geschätzt oder weisen mehrere Teilnehmer dieselbe geringste Abweichung von der tatsächlichen Anzahl auf, wird der Gewinner unter diesen Teilnehmern per Losentscheid nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Die Gewinnerermittlung erfolgt nach Abschluss des Gewinnspiels und nach Auswertung der an den Veranstaltungstagen eingereichten Gewinnspielkarten.

6. Gewinn
Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern wird ein Gewinn für eine Person vergeben.

Der Gewinn umfasst:

  • die Teilnahme an der Veranstaltung „Barbecue in der Scheune“ im Victor’s Residenz-Hotel Schloss Berg am 27. November 2026,
  • eine Übernachtung im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom 27. auf den 28. November 2026 sowie
  • die Nutzung eines Fahrzeugs der Marke Leapmotor am 27. und 28. November 2026.

Das konkrete Leapmotor-Modell wird durch den Veranstalter festgelegt und richtet sich insbesondere nach der Fahrzeugverfügbarkeit. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell besteht nicht.

Die Nutzung des Fahrzeugs setzt voraus, dass der Gewinner zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme über eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse verfügt und die für die Fahrzeugüberlassung geltenden Bedingungen erfüllt.

Die Einzelheiten zur Fahrzeugüberlassung, insbesondere Abhol- und Rückgabezeitpunkt und -ort, Kilometerregelung, Versicherung, Selbstbeteiligung sowie Lade- bzw. Energiekosten, richten sich nach den dem Gewinner vor der Fahrzeugübernahme mitgeteilten Bedingungen.

Der Gewinn ist an den genannten Veranstaltungstermin gebunden. Kann der Gewinner den Termin am 27. November 2026 nicht wahrnehmen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder einen anderen Gewinn.

Eine Barauszahlung oder Auszahlung des Gegenwertes des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Nicht ausdrücklich als Bestandteil des Gewinns genannte Leistungen und Kosten, insbesondere An- und Abreisekosten sowie persönliche Ausgaben des Gewinners, sind nicht im Gewinn enthalten.

7. Gewinnerbenachrichtigung
Der Gewinner wird nach der Gewinnerermittlung über die auf der Gewinnspielkarte angegebene E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer kontaktiert.
Der Gewinner muss sich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung beim Veranstalter zurückmelden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder kann der Gewinner aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Kontaktdaten nicht erreicht werden, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, nach den unter Ziffer 5 beschriebenen Kriterien einen Ersatzgewinner zu bestimmen.

8. Datenschutz
Für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet der Veranstalter die vom Teilnehmer auf der Gewinnspielkarte angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und abgegebene Schätzung.
Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet, insbesondere zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners sowie zur Übergabe bzw. Abwicklung des Gewinns.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die für die Durchführung des Gewinnspiels erhobenen personenbezogenen Daten werden nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen gesetzlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Rechten der betroffenen Personen, sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter www.autohaus-deckert.com/datenschutz zu finden.
Freiwillige Werbeeinwilligung
Unabhängig von der Teilnahme am Gewinnspiel kann der Teilnehmer auf der Gewinnspielkarte gesondert und freiwillig in die Nutzung seiner Kontaktdaten zu Werbezwecken einwilligen.
Die Erteilung der Werbeeinwilligung ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel und hat keinen Einfluss auf die Gewinnchancen.
Die Verarbeitung zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesondert erteilten Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

9. Vorzeitige Beendigung und Ausschluss
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, abzubrechen oder anzupassen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Teilnehmer, die versuchen, das Gewinnspiel zu manipulieren, falsche Angaben machen oder anderweitig gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, können vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

10. Haftung
Für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für die spätere Nutzung des Gewinnfahrzeugs gelten ergänzend die bei der Fahrzeugüberlassung vereinbarten Nutzungs-, Versicherungs- und Haftungsbedingungen.

11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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