Wer ist Anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mind. 50%, deren Ehepartner, einem Elternteil, einem Kind oder deren amtlicher Betreuer.
Wie wird der Rabatt berechnet?
Der Rabatt wird vom Listenpreis des Fahrzeugs (UPE des jeweiligen Herstellers) gewährt. Beim jeweiligen Fahrzeug muss es sich um einen Neuwagen handeln. Bei Tageszulassungen und Vorführwagen ist die Rabattierung nicht möglich.
Die gesamte Abwicklung übernehmen wir für Sie. Es ist keine Mitgliedschaft in einem Verband nötig. Mitgliedsbeiträge entfallen somit. Sprechen Sie einen unserer Verkaufsberater an.
Was ist zu beachten?
Die Haltefrist beträgt 6 Monate; d.h. das Fahrzeug muss 6 Monate auf die berechtigte Person zugelassen sein.
Wie Hoch ist der Rabatt?
(ohne Gewähr Stand: ab 19.09. – 31.12.2023)