Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauf werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z.B. wenn die Waren:

  •  nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
 
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzliche Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was ist zu tun, wenn sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z.B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen fragen Sie den Verkäufer oder besuchen Sie die folgende Website: europa.eu/youreurope/garantien

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